Erlösverlust
Relevante Sachverhalte der Behandlung können später nicht angemessen belegt werden, wenn die Behandlungsdokumen-tation lückenhaft ist.
Bei Abrechnungsprüfungen besteht dann das Risiko, dass abgerechnete Aufwände wegen fehlender Dokumentation nicht anerkannt werden.
Durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) werden 10-12% der Krankenhausabrechnungen geprüft. Davon wurden 2012 49% als fehlerhaft beanstandet (MDS 2013).
Der Erlösverlust, der den Krankenhäusern durch Rückforderung von Erlösen entstand, betrug je beanstandeter Abrechnung zwischen 1.100,- € und rund 2.000,- € (GKV-Spitzenverband 2010, Dirschedl 2012).